Aus- und Weiterbildung
Was ist das BKrFQG?
Seit dem 01. Oktober 2007 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Kraft getreten, welches die Berufskraftfahrer Weiterbildung vorschreibt. Es enthält europäische Vorgaben und hat zum Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr durch z.B. ein Fahrsicherheitstraining und den Umweltschutz durch zusätzliche Qualifizierungen zu erhöhen.
Wer ist betroffen?
Wer seine Fahrerlaubnis der LKW- (C1, C1E, C, CE) oder Busklassen (D1, D1E, D, DE) vor dem 10.09.2008 bzw. 10.09.2009 erworben hat und diese gewerblich nutzt, ist gemäß §3 BKrFQG nicht zur Qualifikation verpflichtet, muss jedoch gemäß §5 BKrFQG eine Berufskraftfahrer-Weiterbildung absolvieren, die insgesamt 35 Stunden zu je 60 Minuten dauert. Diese Weiterbildung muss im Abstand von fünf Jahren wiederholt und mit der Führerscheinverlängerung eingereicht werden.
Führerscheininhaber, die ihre Fahrerlaubnis nach den Stichtagen 10.09.2008 bzw. 10.09.2009 erworben haben, sind lt. Gesetz dazu verpflichtet an einer Grundqualifikation bzw. beschl. Grundqualifikation teilzunehmen.
Ablauf der Weiterbildung
Die insgesamt 35 Stunden umfassende Weiterbildung muss innerhalb von 5 Jahren absolviert werden. Jede Unterrichtsstunde hat 60 Minuten. Die Aufteilung der Unterrichtsstunden in einzelne Blöcke (Module) ist erlaubt, wobei ein einzelner Block min. 7 Stunden umfassen muss. Die einzelnen Blöcke müssen nicht hintereinander absolviert werden. So ist es z.B. möglich, ein Modul im Jahr zu absolvieren. Wichtig ist nur, dass alle 5 Weiterbildungsmodule bis zur Führerscheinverlängerung vorliegen. Eine Teilnahme wird jeweils durch eine Bescheinigung nachgewiesen. Es erfolgt keine Abschlussprüfung.
Termine / Preise
Aktuelle Preise für die Grundqualifikation, die Weiterbildungen für LKW und Bus, sowie für die Zusatzkurse Ladungssicherung und Gabelstapler, lassen wir Ihnen auf Anfrage gerne zukommen.
Gerne kommen wir auch in Ihr Unternehmen. Bitte kontaktieren Sie uns für ein entsprechendes Angebot.
Weiterbildung - LKW
Modul 1 - Eco Training
Lehrgangsinhalte: Technische Wartung, Abgasnachbe-handlungssysteme, Analyse der Fahrwiderstände, Wirtschaftliches Fahren (inkl. Praxis).
Modul 2 - (Sozial-) Vorschriften im Güterverkehr
Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr, Kontrollgeräte, die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften.
Modul 3 - Sicherheitstechnik & Fahrsicherheit
Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Kenntnisse der Funktionsweisen der Sicherheits-ausstattung des Fahrzeuges, Kraftübertragung, Kurven fahren, Bremsmethoden.
Modul 4 - Schaltstelle Fahrer
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs, der Fahrer als Imageträger des Unternehmens, Gesundheitsschäden vorbeugen.
Modul 5 - Ladungssicherung
Kenntnisse über die wirkenden Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung, Belastung des Kraftfahrzeuges, Berechnung der Nutzlast und des Nutzvolumens, richtige Verteilung der Ladung, Auswirkung der Überladung, Feststell- und Verzurrtechniken, richtige Anwendung der Zurrgurte.
Weiterbildung - Bus
Modul 1 - Eco Training
Analyse der Fahrwiderstände, Wartung des Fahrzeugs, Analyse der Verbrauchskurven, Fahren nach Drehzahlmesser, Einsatz von Anlagen zur Geschwindigkeitsregelung / wirtschaftliches Fahren.
Modul 2 - Markt & Image
Der Verkehrsmarkt in Deutschland: Image – mehr als ein Bild, Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens, Der Fahrer als Repräsentant des Unternehmens.
Modul 3 - Sicherheitstechnik & Fahrsicherheit
Technische Aggregate zur Erhöhung der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit, richtiges Verhalten in besonderen Verkehrssituationen, richtiges Verhalten nach einem Unfall, Unfallvermeidung durch vorausschauendes Fahren.
Modul 4 - Sozialvorschriften, Risiken & Notfälle
Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Notfällen, Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten, Maßnahmen zur Vorbeugung von Kriminaldelikten und der Schleusung illegaler Einwanderer, der richtige Umgang mit den unterschiedlichen Kontrollgängen.
Modul 5 - Fahrgastsicherheit & Gesundheit
Pflichten des Fahrzeugführers, Richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs, Sicherheitsausstattung, Vorbeugen von Gesundheitsschäden, Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung.
Grundqualifikation nach dem BKrFQG
Die Grundqualifikation - BKrFQG
Zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C/CE (LKW) und D/DE (Bus) sind nach dem BKrFQG besondere Qualifizierungen erforderlich. Bei Neuerwerb eines dieser Führerscheine muss eine Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation mit anschließender Prüfung bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) absolviert werden.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen gerne einen passenden Lehrgang an. Lassen Sie sich von uns informieren und beraten. Termine, Preise und ausführliche Informationen zur (beschleunigten) Grundqalifikation erhalten Sie telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich in unserem Büro in Bramsche.
Inhalt der Qualifikation
- Lehrgang zur „beschleunigten Grundqualifikation“ mit 140 Pflichtstunden (Theorie und Praxis), anschl. IHK Prüfung (90 Minuten)
- Weiterbildungsmodule der LKW- und Busklassen
Zusatzqualifikation - Gabelstapler-Schein
Grundlagen
Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport eine entscheidende Rolle. Allerdings birgt das stark von anderen Fahrzeugen abweichende Fahrverhalten der Gabelstapler, sowie das Aufnehmen und Stapeln von schweren Lasten in beträchtlicher Höhe viele Gefahren für den Fahrer, wie auch für die in der Nähe arbeitenden Personen. Daher verlangt der Umgang mit ihnen Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungs-bewusstsein. In der BGV D27 Unfallverhütungsvorschrift sind verbindliche Sicherheitsregeln erlassen worden, die zur Abwehr und Minderung von Gefahren beitragen sollen.
Wer ist verantwortlich?
In den Betrieben, wo Gabelstapler verwendet werden, sind für die Einhaltung der Vorschriften die Unternehmer und deren Beauftragte Verantwortlich. Verstöße werden nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet. Darüber hinaus können jedoch auch die Geschädigten, oder in deren Vertretung die Berufsgenossenschaft, Regressansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen.
Die Ausbildung
Nach §7 der BGV D27 und nach BGG 925 benötigt daher jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung, die mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen wird. Nach bestandener Prüfung erhält jeder Kurs-Teilnehmer einen unbefristeten Fahrausweis, müssen sich danach aber einer jährlichen Unterweisung (gem. §4 Abs. 1 BGV A1) unterziehen.
Voraussetzung
Flurförderfahrzeuge, zu denen auch Gabelstapler gehören, mit Fahrersitz oder Fahrerstand, dürfen nur von min. 18 Jahre alten, gesundheitlich geeigneten Personen geführt werden, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Sie stehen außerdem in der Pflicht dem Unternehmer oder dessen Beauftragten ihre Fähigkeit schriftlich nachzuweisen, wenn Sie mit der Führung eines solchen Flurförderzeuges beauftragt werden.
Ausbildungsinhalte nach BGV D27
Unfallgeschehen
Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
Antriebsarten
Betrieb allgemein
Umgang mit Last
Sondereinsätze
Verkehrsregeln und Verkehrswege
Fahrübungen nach BGG 925
Theoretische und praktische Prüfung
Standsicherheit